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03.08.2009 23 52 van #2783
eines tages
sterbe ich
mit dem
sequencer
in der hand
(saalschutz)
30.07.2009 14 57 bis #2782
„thou shalt not steal“ – Biz Markie vs. das 7. Gebot
“Du sollst nicht stehlen” gebot Richter Kevin Thomas Duffy zur Weihnachtszeit des Jahres 1991 dem Rapper Biz Markie und verbot ihm jede weitere Veröffentlichung seines Songs “Alone again”. Das auf die Bibel, genauer, auf Exodus Kapitel 20 Vers 15, gestützte richterliche Verdikt bedeutete, wenn nicht gerade das Ende, doch eine deutliche Zäsur in der Karriere von Markie. Noch kaum begonnen hatte dagegen der Konflikt um die Nutzung gesampelter Musik im HipHop.
Zur Vorgeschichte: Der in den 70er-Jahren erfolgreiche irische Sänger & Songschreiber Gilbert O’Sullivan liess sich nicht erweichen, als Anfang der 90er ein im Aufstieg begriffener Rapper aus Harlem/New York bei ihm vorstellig wurde. Biz Markie, so nannte sich der Rapper, wollte O’Sullivans Hit “Alone again (naturally)” als Samplequelle für ein eigenes Stück nutzen. Diesem Vorhaben konnte der Sänger, dem mit seiner etwas schnulzigen Nummer 1972 der grosse Wurf gelungen war, jedoch wenig abgewinnen. Er verweigerte seine Zustimmung.
Markie, als Human Beatbox zu HipHop-Ruhm gelangt, pfiff auf die fehlende Autorisierung und veröffentlichte seine eigene Interpretation von “Alone again” auf dem Album “I need a Haircut”. Nicht ganz überraschend nahm der feinsinnige O’Sullivan ihm dies übel. Dabei beliess er es jedoch nicht, sondern nahm die Verwendung eines Klaviersamples aus seinem Song zum Anlass für eine Klage. Der Sänger, dessen eigene Karriere in den 80er-Jahren beinahe zum Stillstand gekommen war, liess Biz Markie die Veröffentlichung von „Alone again“ verbieten. Hatten sich zuvor in ähnlichen Fällen die Streitparteien jeweils aussergerichtlich auf eine finanzielle Abfindung geeinigt, wollte O’Sullivan davon nichts wissen.
Vor dem Bezirkgericht New York brachte der Beklagte Rapper zu seiner Verteidigung zwar vor, in seiner Kunst sei der Sampleklau weit verbreitet, weshalb sein Vorgehen zu entschuldigen sei. Ein Argument, das der mit Rap-Musik wohl kaum näher vertraute Richter Duffy jedoch nicht gelten liess. Mit seinem Verhalten habe Markie nicht nur das 7. Gebot, sondern auch amerikanisches Copyright verletzt, befand er. Als deutliches Indiz für das Unrechtsbewusstsein von Markie wertete Duffy insbesondere dessen Bestreben, vorgängig eine Genehmigung für das verwendete Sample einzuholen. Damit sei erwiesen, dass er bewusst die Rechte des klagenden O’Sullivan verletzt habe. Das vom Kläger verlangte Verbot setzte der Richter mittels einstweiliger Verfügung in die Tat um.
Mit Erfolg: Auf allen nach dem Prozess gepressten Kopien von “I need a haircut” ist “Alone again” nicht mehr enthalten. Entscheidend war das Urteil im mittlerweile legendären Rechtsfall 780 F.Supp. 182 / S.D.N.Y. (Grand Upright Music Limited v. Warner Brothers Records, Inc.) allerdings nicht nur für die Karriere von Biz Markie. Erstmals hatte hier ein Gericht über die Klage eines Musikers bzw. Komponisten betreffend nicht genehmigter Verwendung eines Samples entschieden - was künftig den allgemeinen Umgang mit Autorenrechten und die gesamte Sampling-Praxis im HipHop beeinflussen sollte.
Randnotiz: Wer sich Biz Markies „Alone again“ anhören will muss das chinesische Videoportal tudou bemühen; auf youtube findet sich einzig Gilbert O’Sullivans „Alone again (naturally)“.
Dieser Text wurde unter der Creative Commons Lizenz CC-BY veröffentlicht.
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